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Pillnitzer Landstraße 5, Tel.: +49 351 8572410
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Telefon: 09005002501 /
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4. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses
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Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.
Fahrrad/Kinderwagen Standseilbahn:
Achtung: die Standseilbahn ist ab 28.06.21 wieder in Betrieb!
Die Standseilbahn bietet die Möglichkeit der Mitnahme von Fahrrädern. Für diese ist der ermäßigte Tarif zu zahlen. Unentgeltlich mitgenommen werden ein Kinderwagen mit
Kind, ein Rollstuhl, ein Rollator oder ein Rodelschlitten pro Person sowie Handgepäck und kleine Tiere im geeigneten Transportbehälter.
Für Inhaber einer (Abo) Monats-, 9-Uhr-(Abo)-Monats- oder Jahreskarte ist die Mitnahme eines Fahrrades, Fahrradanhängers oder eines Hundes innerhalb seiner räumlichen
und zeitlichen Gültigkeit kostenfrei. Kinderwagen und Rollstühle haben Vorrang. Das Betriebspersonal entscheidet im Einzelfall über die Mitnahme gemäß §11
der Beförderungsbedingungen.
Die Wagen der Standseilbahn (Dresden Loschwitz/Weißer Hirsch) sind am oberen und unteren Ende mit einem Gepäckabteilen pro Wagen ausgestattet. Zu beachten ist
die Türbreite von 80cm und der Transport von max.7 Fahrrädern pro Wagen und Richtung. Die Beföderung von Fahrrädern und Kinderwagen ist nur in den dafür bestimmten
Abteilen gestattet. Die Zugänge für Kinderwagen sind weitgehend stufenfrei. In der Bergstation ist für Räder und Kinderwagen der Ausgang als Zugang zu nutzen.
Fahrrad/Kinderwagen Schwebebahn:
Die Schwebebahn bietet die Möglichkeit der Mitnahme von Fahrrädern. Für diese ist der ermäßigte Tarif zu zahlen. Unentgeltlich mitgenommen werden ein Kinderwagen mit
Kind pro Person sowie Handgepäck und kleine Tiere im geeigneten Transportbehälter. Für Inhaber einer (Abo) Monats-, 9-Uhr-(Abo)-Monats- oder Jahreskarte ist die Mitnahme
eines Fahrrades, Fahrradanhängers oder eines Hundes innerhalb seiner räumlichen und zeitlichen Gültigkeit kostenfrei. Kinderwagen haben Vorrang.
Das Betriebspersonal entscheidet im Einzelfall über die Mitnahme gemäß §11 der Beförderungsbedingungen.
Die Wagen der Schwebebahn (Dresden Loschwitz/Oberloschwitz) sind in der Wagenmitte mit einem Gepäckabteil pro Wagen ausgestattet. Zu beachten ist die Türbreite von
80cm und der Transport von max.4 Fahrrädern pro Wagen und Richtung. Die Beföderung von Fahrrädern und Kinderwagen ist nur in den dafür bestimmten Abteilen gestattet.
Aus Gründen des Denkmalschutzes und der räumlichen Einschränkung wurden die Stationen der Schwebebahn nicht barrierefrei umgebaut.
Fahrrad bzw Kinderwagen müssen bis zu den Wagen über eine Vielzahl von Stufen getragen werden.
Hunde:
Hunde sind generell (außer bei Mitnahme in geeigneten Behältern) an einer kurzgehaltenen Leine zu führen und müssen einen Maulkorb tragen. Für Hunde ist der
ermäßigte Tarif zu zahlen.(§ 12 der Beförderungsbedingungen ist zu beachten.)
Videoüberwachung:
Die Wagen der Bergbahnen verkehren während ihrer Einsatzzeit ohne Zugbegleiter. Um die Sicherheit gewährleisten zu können, ist eine permanente Videoüberwachung
in den Fahrzeugen und Bahnanlagen erforderlich. Die unmittelbaren Datenschutzbestimmungen werden jederzeit eingehalten.
Rauchverbot:
Aus Gründen des Brandschutzes ist in allen Bereichen der Bergbahnen der Umgang mit offenen Feuer und das Rauchen verboten. Mit Betreten des Geländes der
Bergbahnen akzeptieren Besucher die Hausordnung. Verantwortlich für die Einhaltung des Rauchverbotes sind der Inhaber des Hausrechts, der Betreiber einer Einrichtung
und deren Beauftragte bzw. das Personal.
Essen und Trinken:
Der Verzehr sowie das Mitführen von offenen Speisen und Getränken ist in den Wagen der Bergbahnen nicht gestattet. Das betrifft insbesondere Eis, Kaffee und Fastfood.
Toiletten:
Es befinden sich im Umfeld der Bergbahnen zur Nutzung:
Körnerplatz Ortsamt nur während der Öffnungszeiten Mo - Fr
Körnerplatz Cafe Wippler nur während der Geschäftszeit Bergstation Standseilbahn nur während der Einsatzzeit
Bergstation Schwebebahn nur während Öffnungszeit Cafe
Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch
Kapitel 13 Unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personenverkehr
Gestaltung des Ausweises
Der Ausweis für schwerbehinderte Menschen, die das Recht auf unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr in Anspruch nehmen können, ist durch einen halbseitigen orangefarbenen Flächenaufdruck gekennzeichnet. Im Ausweis mit orangefarbenem Flächenaufdruck sind folgende Eintragungen vorgedruckt: Merkzeichen B und der Satz: "Die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist nachgewiesen".
neuer Ausweis ab 2013
Beiblatt
Schwerbehinderte Menschen, die das Recht auf unentgeltliche Beförderung in Anspruch nehmen wollen, erhalten auf Antrag ein Beiblatt, das mit einer Wertmarke versehen ist. Auf die Wertmarke werden eingetragen, das Jahr und der Monat, von dem an die Wertmarke gültig ist, sowie das Jahr und der Monat, in dem ihre Gültigkeit abläuft. Das Beiblatt ist Bestandteil des Ausweises und nur zusammen mit dem Ausweis gültig.
neuer Ausweis ab 2013
Standseilbahn:
Die Standseilbahn (Dresden Loschwitz/Weißer Hirsch) ist bedingt nutzbar. Zu beachten ist die Türbreite von 80cm und der Transport von max. zwei Rollstühlen pro Wagen und Richtung.
Schwebebahn:
Aus Gründen des Denkmalschutzes, der räumlichen Einschränkung, sowie aus der Forderung einer max. Steigung von 6 % ergeben sich keine Möglichkeiten der Nutzung für Rollstuhlfahrer bei der Schwebebahn. Sächsische Bauordnung (SächsBO) §50 Barrierefreies Bauen - Bauliche Anlagen, die öffentlich zugänglich sind, müssen in den dem allgemeinen Besucherverkehr dienenden Teilen von Menschen mit Behinderungen, alten Menschen und Personen mit Kleinkindern barrierefrei erreicht und ohne fremde Hilfe zweckentsprechend genutzt werden können. Dieser Absatz gilt nicht, soweit die Anforderungen wegen schwieriger Geländeverhältnisse, wegen des Einbaus eines sonst nicht erforderlichen Aufzugs, wegen ungünstiger vorhandener Bebauung oder im Hinblick auf die Sicherheit der Menschen mit Behinderungen oder alten Menschen nur mit einem unverhältnismäßigen Mehraufwand erfüllt werden können.